Die Arten des Weinens…

„Die Arten des Weinens sind:

(01) das Weinen der Gnade und Leidenschaft,

(02) das Weinen aus Angst und Ehrfurcht,

(03) das Weinen aus Liebe und Verlangen,

(04) das Weinen vor Freude und Glück,

(05) das Weinen aus Sorge und Kummer durch Schmerz und die Unfähigkeit, diesen zu ertragen,

(06) das Weinen vor Traurigkeit,

(07) das Weinen aus Erschöpfung und Schwäche; das Weinen der 
Heuchlerei ist, wenn sich die Augen mit Tränen füllen während das Herz hart ist,

(08) das Weinen der Falschen und Angeheuerten, wie z.B. die Frau, die bezahlt wird, um zu weinen.*

(09) das Weinen des Einverständnisses; das ist wenn jemand andere Leute über etwas weinen sieht, was ihnen passiert ist, und er auch zu weinen beginnt, ohne zu wissen, warum sie weinen.”

(Ibn al-Qayyim – ابن قيم الجوزية)

aus: زاد المعاد لابن 


* Es war eine alt-arabische vor-islāmische Tradition, Leute anzuheuern, um an einem Begräbnis teilzunehmen, um dort zu weinen und klagen, um viel Aufruhr und Lärm zu machen, so dass es anderen Leuten erschien, als ob der Verstorbene sehr beliebt und vermisst sei. Der Prophet (sallALLĀHu ʿaleyhi wa salam) verdammte dies später.

Dua bei Verzweiflung

Und es wurde berichtet, dass Asma’ bint ‘Umays رضي الله عنها sagte: „Der Gesandte Allahs ﷺ sagte zu mir: ,Soll ich dir nicht einige Worte lehren, die man sagt, wenn man verzweifelt ist?

Allahu, Allahu Rabbi, la ushriku bihi shay’an; Allah, Allah ist mein Herr, ich geselle Ihm keine Partner bei’“.

Es wurde von ‘Abd-Allah Ibn Mas’ud berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte: „Niemand beklagt sich über irgendeine Sorge oder Kummer und sagt: ‘Allahumma inni ‘abduka, ibnu ‘abduka, ibnu amatika, nasiyati bi yadika, madin fi hukmuka, ‘adlun fi qada’uka, as’aluka bi kulli ismin huwa laka, sam-mayta bihi nafsika, aw anzaltahu fi kitabika, aw ‘al-lamtahu ahadan min khalqika, aw ista’tharta bihi fi ‘ilmi-l-ghaybi ‘indaka, an tadj’ala-l-qur’ana rabi’a qalbi, wa nura sadri, wa djala’a huzni, wa dhahaba ham-mi;

Oh Allah, ich bin Dein Diener, Sohn Deines Dieners, Sohn Deiner Dienerin, meine Stirnlocke ist in Deiner Hand, Deine Entscheidung über mich ist fortwährend und Deine Bestimmung über mich ist gerecht. Ich bitte Dich mit all Deinen Namen, mit denen Du Dich selbst benannt oder die Du in Deinem Buch offenbart hast, oder die Du mit Deinem verborgenen Wissen bei Dir aufbewahrst, dass Du den Qur’an zum Leben meines Herzens, zum Licht meiner Brust, zur Beseitigung meiner Trauer und zum Schwinden meines Kummers machst’ – ohne, dass Allah seine Sorgen und seinen Kummer fortnehmen und sie durch Heiterkeit ersetzen wird“.

Al-Kalim at-Tayyib von Sheikh al-Islam Ibn Taymiyyah, S. 72

Bei welcher Krankheit ist es dem Fastenden erlaubt, nicht zu fasten?

Alles Lob gebührt Allah.
Die meisten Gelehrten, unter ihnen die vier Imame, sind der Meinung, dass es dem Kranken nicht erlaubt ist das Fasten im Ramadan zu brechen, außer, wenn seine Krankheit schwer ist.

Mit der schweren Krankheit ist gemeint:
1. dass die Krankheit aufgrund des Fastens steigt,
2. dass sich die Heilung aufgrund des Fastens verlangsamt,
3. dass es dem Kranken sehr schwer fällt, auch wenn die Krankheit nicht steigt oder sich die Heilung dadurch nicht verlangsamt.
4. Die Gelehrten haben denjenigen hinzugefügt, der befürchtet aufgrund des Fastens krank zu werden.

Ibn Qudaama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (403/4):
„Die Krankheit, die es erlaubt das Fasten zu brechen, ist die schwere, die durch das Fasten steigt oder man befürchtet, dass sich die Heilung verlangsamt. Ahmad wurde gefragt: „Wann bricht der Kranke das Fasten?“ Er antwortete: „Wenn er dazu nicht in der Lage ist.“ Es wurde gesagt: „Wie das Fieber?“ Er sagte: „Und welche Krankheit ist schlimmer als das Fieber?
Und der Gesunde, der durch das Fasten befürchtet krank zu werden, ist wie der Kranke, der befürchtet, dass die Krankheit steigt, bzgl. der Erlaubnis das Fasten zu brechen. Denn dem Kranken wurde das Fastenbrechen erlaubt, aus Furcht vor dem, was sich, durch das Fasten, erneuert, unter anderem von einer steigenden Krankheit und einer sich streckenden. Und die Furcht vor einer erneuten Krankheit ist miteinbegriffen.“ Ende seiner Aussage.

An-Nawawi sagte in „Al-Majmu’“ (261/6):
„Der Kranke, der aufgrund einer Krankheit, auf dessen Verschwinden man hoffen kann, nicht imstande ist zu fasten, muss nicht fasten. Dies gilt, wenn ihm das Fasten klare Mühe bereitet. Und es ist nicht bedingt, dass er bis zu einem Zustand aufhört, in dem er nicht fasten kann. Vielmehr sagen unsere Gefährten, dass die Bedingung für die Erlaubnis das Fasten zu brechen sei, dass das Fasten von einer Erschwernis gefolgt wird, die man nur schwer ertragen kann.“

Einige Gelehrte sind der Meinung, dass es jedem Kranken erlaubt ist das Fasten zu brechen, auch wenn ihm das Fasten keine Mühe bereitet. Dies ist aber eine anormale (schwache und abzulehnende) Meinung, welche die Mehrheit der Gelehrten widerlegt hat.

An-Nawawi sagte:
„Was die leichte Krankheit betrifft, welche keine klare Mühe bereitet, so ist es nicht erlaubt dafür das Fasten zu brechen, ohne eine Meinungsverschiedenheit bei uns.“
Aus „Al-Majmu’“ (261/6).

Schaikh Ibn ‚Uthaimin sagte:
„Der Kranke, der durch das Fasten nicht beeinflusst wird, wie ein leichter Schnupfen, Kopf- oder Zahnschmerzen etc., darf nicht das Fasten brechen, auch wenn einige Gelehrten sagten, dass es ihm, aufgrund des Verses: „Wer jedoch krank ist“ [Al-Baqara:185], erlaubt sei. Wir aber sagen, dass dieses Urteil mit einer Ursache verbunden ist, welche ist, dass ihm das Fastenbrechen leichter fällt. Wenn es aber keinen Einfluss hat, dann ist es ihm nicht erlaubt das Fasten zu brechen und er muss fasten.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (352/6).

Islam Q&A


https://islamqa.info/ge/answers/12488

https://telegram.me/islamqa_de